Fachanwältin für Familienrecht in Berlin
RA'in Solveig-Runa Buchweitz
Kompetent und Engagiert.
Herzlich Willkommen auf der Webseite von Rechtsanwältin Solveig-Runa Buchweitz, Ihrer engagierten Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
Familienrechtliche Angelegenheiten sind oft emotional aufgeladen und können tiefgreifende Auswirkungen auf das persönliche und familiäre Leben haben. In diesen Zeiten benötigen Sie eine vertrauenswürdige Rechtsbeistand, der nicht nur juristische Expertise, sondern auch Einfühlungsvermögen und Verständnis für Ihre individuelle Situation mitbringt. Genau hier setzt Rechtsanwältin Solveig-Runa Buchweitz an, um Sie kompetent, klar und mitfühlend zu unterstützen.
Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht in Berlin ist Rechtsanwältin Solveig-Runa Buchweitz spezialisiert auf alle Aspekte dieses komplexen Rechtsgebietes, einschließlich Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Eheverträge und vieles mehr. Mit umfassendem Fachwissen, kontinuierlicher Weiterbildung und einem tiefen Verständnis für die Dynamik familiärer Konflikte ist sie bestens gerüstet, um Ihre Interessen zu wahren und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten.
Bei Rechtsanwältin Solveig-Runa Buchweitz stehen Sie im Mittelpunkt. Jeder Fall wird mit höchster Diskretion und individueller Aufmerksamkeit behandelt, um sicherzustellen, dass Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele verstanden und verfolgt werden. Sie begleitet Sie durch jeden Schritt des rechtlichen Prozesses, stellt klare Kommunikation und Transparenz sicher und strebt dabei immer nach dem bestmöglichen Ergebnis für Sie und Ihre Familie.
In einer der anspruchsvollsten Phasen Ihres Lebens brauchen Sie eine Anwältin, die auf Ihrer Seite steht. Kontaktieren Sie uns heute für eine Erstberatung und erfahren Sie, wie Rechtsanwältin Solveig-Runa Buchweitz Ihnen helfen kann, diesen schwierigen Prozess mit Zuversicht und juristischer Klarheit zu bewältigen.
Es gilt Auswege zu finden, wenn Andere aufgeben.
Meine Rechtsgebiete
Familienrecht
- Ablauf eines Scheidungsverfahrens
- Zugewinnausgleich bei der Scheidung
- Trennungsunterhalt
- Wohnvorteil von Scheidungsimmobilien
- Versorgungsausgleich / Rentenanrechte
- gemeinsame Immobilie in der Scheidung
- internationale Kindesentführung
Scheidung der Ehe
Des Weiteren haben Fragen rund um eine Scheidung zentrale Bedeutung. Hier ist zunächst eine umfangreiche Beratung über Trennungs- und Scheidungsfolgen einschließlich eines möglichen Unterhaltes erforderlich. Haben Sie sich zur Trennung entschlossen, müssen Regelungen für die Trennungszeit getroffen werden. Hierzu gehören die mitunter komplexen rechtlichen Fragen rund die Ehewohnung, das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, das Sorgerecht und der so genannte Trennungsunterhalt. Anschließend, regelmäßig nach Ablauf des Trennungsjahres, muss die Scheidung mit den Scheidungsfolgen (Versorgungsausgleich, Zugewinn, nachehelicher Unterhalt) geregelt werden.
Einvernehmliche Scheidung
Grundsätzlich kann und sollte eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden, um so die Kosten des Scheidungsverfahrens möglichst gering zu halten. Oftmals ist dies jedoch nicht mehr möglich, so dass in diesen Fällen möglichst früh rechtlicher Rat eingeholt werden sollte, um die eigenen Ansprüche nicht zu gefährden.
Weitere Informationen: Ablauf eines Scheidungsverfahrens
Trennungsjahr · Scheidungsantrag · Scheidungsfolgen · Versorgungsausgleich · Scheidungstermin
Der Zugewinnausgleich bei der Scheidung
Güterrechtliche Fragen sind ebenfalls zentraler Bestandteil familienrechtlicher Auseinandersetzungen und anlässlich eines Scheidungsverfahrens zu thematisieren. Regelmäßig leben Ehegatten ohne Ehevertrag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Besonderheit dieses Güterstandes liegt darin, dass entgegen weit verbreiteter Meinung die Eigentumsverhältnisse der Ehegatten während der Ehe getrennt bleiben. Bei Beendigung der Ehe entsteht lediglich ein finanzieller Ausgleichsanspruch bei einem der Ehegatten, nämlich der sogenannte Zugewinnausgleichsanspruch.
Weitere Informationen: Die Auskunft zum Zugewinn
Stichtage · aufzuführendes Vermögen · Lebensversicherungen
Unterhalt im Familienrecht
Der Begriff „Unterhalt“ bezeichnet die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person ganz oder teilweise zu sichern.
Unterhaltsansprüche im Familienrecht können in folgenden beispielhaften Fällen entstehen:
- Kindesunterhalt gegenüber den Kindern
- Unterhalt des Ehepartners oder Partners einer eingetragenen Partnerschaft
- Elternunterhalt gegenüber den Eltern
- Unterhalt sonstiger Familienmitglieder
Weitere Informationen: Trennungsunterhalt
Anspruchsvoraussetzung · Höhe des Unterhaltsanspruchs · Verzicht / Verwirkung
Weitere Informationen: Wohnvorteil von Scheidungsimmobilien
geldwerter Vorteil · objektiver Vorteil / Mietwert · nachehelicher Unterhalt
Der Versorgungsausgleich bzw. die Angleichung von Rentenanrechten
Anlässlich einer Scheidung sind im Rahmen des sogenannten Versorgungsausgleiches die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu teilen.
Weitere Informationen: Versorgungsausgleich
ausgleichsfähige Anrechte · Begriff der Ehezeit · Teilung der Anwartschaften
Der Versorgungsausgleich bzw. die Angleichung von Rentenanrechten
Neben den bereits genannten Bereichen entstehen in familienrechtlichen Verfahren immer wieder Streitigkeiten um die gemeinsame Immobilie.
Weitere Informationen: Die gemeinsame Immobilie in der Scheidung
Zwangsversteigerungsverfahren · einvernehmliche Regelungen · unterhaltsrechtliche Folgen · begrenztes Realsplitting